Spenden

Als gemeinnütziger Verein sind wir bedingt durch unsere Satzung auf die Erfüllung gemeinnütziger Zwecke gebunden und zwar Förderung der Jugendhilfe sowie Förderung der Bildung und der Erziehung. Wir freuen uns über jedwede Unterstützung.

Sowohl als Privatperson als auch juristische Person können sie ein Fördermitglied werden. Sie werden auf unserer Unterstützerseite und auf unserem Werbematerial erscheinen.

Durch die anerkannte Gemeinnützigkeit dürfen wir Spendenquittungen ausstellen. Bis 200€ braucht man keine Zuwendungsbestätigung. Da reicht ein Überweisungsbeleg. Ab 200€ wird zum Nachweis bei der Steuererklärung eine Zuwendungsbestätigung benötigt, die wir Ihnen gerne ausstellen werden.